Untervermieten - das musst du wissen

Wohnung untervermieten

Du planst eine längere Auslandreise und weisst nicht was mit deinem trauten Heim passieren soll? Falls Du dieses Problem auch schon hattest, habe ich einen Tipp für dich– vermiete deine Unterkunft das nächste Mal einfach unter! Dabei sparst du nicht nur Geld, sondern lernst auch neue, interessante Menschen kennen. Die folgenden Tipps und Regeln helfen dir bei diesem Unterfangen.

Untervermieten ist erlaubt

Laut dem OR Artikel 262 ist das Untervermieten von Mietobjekten in der Schweiz erlaubt. Der Vermieter muss beim Hauptvermieter nur eine Bewilligung für die Untervermietung einholen. Diese Zustimmung darf der Hauptmieter nicht verweigern. Ausser einer der folgenden Gründe tritt ein:

  • Der Mieter weigert sich, dem Hauptvermieter den Grund der Untervermietung bekannt zu geben.
  • Die Unterkunft wird aufgrund von gewerblichen oder touristischen Gründen zweckentfremdet.
  • Der Mietpreis im Untermietvertrag ist missbräuchlich hoch, im Gegensatz zu dem im Hauptmietvertrag. Konkret heisst das: Der Untervermieter sollte zu Selbstkosten untervermieten. Jedoch darf ein gerechtfertigter Zuschlag für die Vollausstattung der Unterkunft verlangt werden.

Deine Pflichten als Untervermieter

Wenn du deine Unterkunft untervermietest, wirst du gegenüber dem Untermieter zum Vermieter. Der Vermieter pflegt kein direktes Rechtsverhältnis zum Untermieter. Fällt in der Küche eine Tasse Kaffee auf den neuen Fliessen Boden, bist Du verantwortlich, dass das Problem gelöst wird. Weilst du im Ausland, solltest du auf alle Fälle vorbereitet sein. Bestimme einen Stellvertreter, der sich den Fragen und Problemen deines Untermieters annimmt. Dies kann ein Familienmitglied oder Freund/Freundin sein.

Untervermieten leicht gemacht

Dein trautes Heim hat einen persönlichen Wert für dich. Der Untermieter soll deine Unterkunft so behandeln, wie du dies tun würdest. Es macht daher Sinn, dass Du dich mit dem Interessenten beschäftigst und seinen Leumund abklärst. Auch solltest Du einen Untermietvertrag erstellen, damit eine rechtliche Grundlage besteht. Wenn du diese Aufwände nicht selbst betreiben möchtest, kannst du mit einem Untermietdienstleister wie UMS AG - Untermietservice Schweiz zusammenarbeiten. Die UMS AG hilft dir dabei, einen vertrauensvollen Untermieter zu finden. Dies geschieht mit Hilfe eines Sicherheitschecks, bei welchem die Bonität und der Leumund geprüft wird, eine Referenz durch den Arbeitgeber eingeholt wird und zusätzlich ein umfassender Google-Check gemacht wird. Wenn Du dein Objekt auf der Website der UMS AG ausschreibst, hast Du zudem den Vorteil, dass dein Inserat auf allen gängigen Immobilienplattformen automatisch aufgeschaltet wird. Somit adressierst du ohne Umwege genau die richtigen Interessenten.

Persönliche Sachen einlagern

Kommt der Tag der Untermiete näher, stellen sich womöglich praktische Fragen wie: wohin mit den persönlichen Sachen? Einerseits soll in den Schränken etwas Platz für den Untermieter geschaffen werden, anderseits möchtest du vermutlich nicht, dass dieser beliebig Zugriff auf deine Kleider, Fotoalben und Erbstücke hat. Hast du zu wenig Platz in deinem Keller? Dann bietet dir placeB eine komfortable Lösung: An 20 Standorten in der Schweiz kannst du einen privaten Lagerraum mieten. Dort sind deine persönlichen Gegenstände sicher und trocken aufgehoben und wenn du oder ein Familienmitglied etwas kurzfristig braucht, habt ihr rund um die Uhr Zugang zu den Sachen.